Amtsgericht Homburg

Aktueller Hinweis:

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Telefonverzeichnis

Öffnungszeiten:

Servicezeiten

WochentagVormittagNachmittag
Montag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Dienstag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00
  Uhr
 geschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Freitag08:30 - 12:00
  Uhr
 geschlossen

Nachlassgericht

WochentagVormittagNachmittag
Montag08:30 - 12:00
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Dienstag08:30 - 12:00
  Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00
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Donnerstag08:30 - 12:00
  Uhr
Freitag08:30 - 12:00
  Uhr

Zugang zu vereinbarten Terminen und Eilfällen ist sichergestellt

Bei laufenden öffentlichen Sitzungen ist die Teilnahme auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Ein Bereitschaftsdienst für unaufschiebbare Eilsachen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, am Wochenende und an Feiertagen ist beim zentralen Bereitschaftsgericht beim Amtsgericht Saarbrücken eingerichtet.

Näheres dazu finden Sie unter Aufgaben - Bereitschaftsdienst. 

Beratungshilfeanträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.

Anträge für Beratungshilfe finden Sie unter nachfolgendem Link: Link

Ausnahmefällen ist eine mündliche Vorsprache dienstags und donnerstags von 10-12 Uhr .

Kontaktdaten

Amtsgericht Homburg – Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg

Telefon:          (06841) 9228-0
Telefon Fax:   (06841) 9228-210

Kontaktdaten für den elektronischen Rechtsverkehr:

ERV-ID-1: DE.Justiz.8ad4036a-2d73-4ddc-9e9d-fb45ab7ef02a.c2ee
ERV-ID-2: 
safe-sp1-1320918681144-011052368
XJustiz-ID: V1102

De-Mail: ag-homburg@egvp.de-mail.de

Vorname: Postfach
Nachname: Amtsgericht Homburg
ID: safe-sp1-1320918681144-011052368@egvp.de-mail.de

E-Mail: poststelle@aghom.justiz.saarland.de

Bankverbindung:

Postbank Saarbrücken - IBAN:  DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC:  PBNKDEFFXXX

Verwendungszweck: AG Homburg + Geschäftszeichen (z. B. 4 C 138/21)

Wichtiger Hinweis:

Bei dem Amtsgericht Homburg ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf den im § 130a der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten elektronischen Wegen Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Bitte beachten Sie aber, dass in einzelnen Verfahren, insbesondere vor dem Familiengericht, Anwaltszwang bestehen kann und Sie damit ggf. keine wirksamen Erklärungen einreichen können.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die vorgenannten Erklärungen nicht per einfacher E-Mail wirksam eingereicht werden können!

Anträge und Formulare

Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe

Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Geld

Antrag auf gerichtliche Hinterlegung von Wertsachen

Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe

Öffnungszeiten Grundbuchauszüge und Antrag auf Grundbuchauszug

Zur Einsichtnahme in das Grundbuch und mündlichen Beantragung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen sind die Öffnungszeiten:

mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Schriftliche Anträge auf Erteilung unbeglaubigter Grundbuchauszüge können jederzeit an ihr Wohnortgericht gerichtet werden.

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges

Vollmacht für den Antrag auf Grundbuchauszug